Herzlichen Dank!
Vielen herzlichen Dank für Ihre großzügige Spende. Nur durch Ihre Hilfe und Ihre Spendenbereitschaft ist es uns gemeinsam möglich hilfsbedürftigen Menschen in Tansania Hoffnung zu schenken.
Mit lieben Grüßen,
Reinhold Helm (Projektkoordination)
1. Das sollten Sie beachten, wenn Sie Spenden von der Steuer absetzen möchten!
Spenden an gemeinnützig, mildtätige und kirchliche Organisationen sind steuerlich als Sonderausgaben nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes absetzbar.
2. Geltende Höchstgrenzen für Spenden?
Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten jährlichen Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Für Unternehmen gilt eine Grenze von 0,4 Prozent der Summe ihrer Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter.
3. „Vereinfachter Spendennachweis“ ohne Spendenquittung?
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Bareinzahlungsbeleg der Überweisung oder der Buchungsbestätigung Ihrer Bank (Kopie des Kontoauszugs) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis für bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg vorzulegen, auf dem der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.